Tätigkeitsspektrum der hauswirtschaftlichen Versorgung
durch Mitarbeiter des Sterntaler Betreuungsservice
Mitarbeiter übernehmen keine Grundreinigung der Wohnung. Es werden keine Tätigkeiten ausgeführt, die ein Gefährdungspotential beinhalten, wie z.B. Fenster putzen, schwere Dinge heben, schieben und tragen, sowie Arbeiten, die oberhalb der Reichweite der Arme liegen oder eine anderweitige Gesundheitsgefährdung (ätzende Reinigungsmittel!) darstellen könnten.
Den Mitarbeitern sind Haushaltshandschuhe und geeignete Reinigungsmittel zur Verfügung zu stellen.
Arbeiten unserer Mitarbeiter ersetzen keine Putzfrau!
Es werden darüber hinaus alle Tätigkeiten der üblichen Haushaltsführung und -reinigung übernommen, wie an folgenden Beispielen gezeigt wird:
Nach dem Baden/Duschen/Haarewaschen werden Badewanne/Duschkabine/Waschbecken gereinigt;
Feuchtigkeit auf dem Boden wird weggewischt. Das kann den Boden des ganzen Bades betreffen, aber: keine gründliche Bodenreinigung, die mit dem Ausdemwegräumen von Gegenständen verbunden wäre
Nach dem Einkaufen Einräumen der gekauften Gegenstände.
Nach dem Richten einer kleinen warmen oder kalten Mahlzeit säubern des Arbeitsplatzes, ggf. Fegen oder Saugen des Bodens ohne Wegräumen von Gegenständen
Beziehen von Betten und ggf. anschließendes Staubwischen von Einrichtung und Boden.
Vor dem Einräumen von Lebensmitteln in Kühlschrank oder Schränke kann u.U. eine Teilreinigung des Platzes nötig sein, auf dem die Lebensmittel deponiert werden.
Die Versorgung von Haustieren ist abhängig von Allergien und Abneigungen der Mitarbeiter
Säuberung des Rollstuhls nach Benutzung
Darüber hinaus dürfen von Mitarbeitern auf Wunsch des Kunden einzelne Sonderarbeiten freiwillig übernommen werden, wenn sie nicht durch oben genannte Einschränkungen ausgeschlossen sind.
Stand: Januar 2012
Sterntaler Betreuungsservice